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BVerwG, 25.05.1990 - 2 B 162.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwaltungsgerichtliche Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - Beurteilungsspielraum des Dienstherrn hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung eines Beamten auf Widerruf - Darlegung eines wesentlichen Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 12.09.1989 - 4 B 19.89
- BVerwG, 25.05.1990 - 2 B 162.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 25.05.1990 - 2 B 162.89
Ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187 (189) [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]> mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 25.05.1990 - 2 B 162.89
Im übrigen verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie die Klägerin - in der mündlichen Verhandlung unter Berücksichtigung des bis dahin erreichten Sach- und Streitstandes nicht förmlich beantragt hat (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).