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   BVerwG, 25.05.1990 - 2 B 162.89   

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https://dejure.org/1990,11043
BVerwG, 25.05.1990 - 2 B 162.89 (https://dejure.org/1990,11043)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1990 - 2 B 162.89 (https://dejure.org/1990,11043)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1990 - 2 B 162.89 (https://dejure.org/1990,11043)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtliche Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - Beurteilungsspielraum des Dienstherrn hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung eines Beamten auf Widerruf - Darlegung eines wesentlichen Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1990 - 2 B 162.89
    Ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187 (189) [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]> mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1990 - 2 B 162.89
    Im übrigen verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie die Klägerin - in der mündlichen Verhandlung unter Berücksichtigung des bis dahin erreichten Sach- und Streitstandes nicht förmlich beantragt hat (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
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